Stellungnahme zum geplanten Einsatz der Software Palantir

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mannheim betrachten die aktuellen Entwicklungen in Baden-

Württemberg rund um die geplante Einführung der Software von Palantir mit großer

Sorge.

Wir kritisieren den Alleingang des Innenministeriums um Thomas Strobl bei der

Unterzeichnung des Palantir-Vertrags scharf. Mit diesem Vorgehen wurde der übliche

parlamentarische Prozess missachtet und Vertrauen in demokratische Verfahren

beschädigt. Ein Vertrag darf nicht Fakten schaPen, bevor eine notwendige Reform des

Polizeigesetzes überhaupt beraten wurde.

Es handelt sich um einen vom CDU-Staatssekretär im Innenministerium Thomas Blenke

unterschriebenen Vertrag, der das Land 25 Mio € kostet, keine Ausstiegsklausel

enthält und auf keiner gesetzlichen Grundlage basiert – denn die entsprechende

Änderung im baden-württembergischen Polizeigesetz, welche die Grundlage für den

Einsatz einer solchen Software ist, gibt es aktuell noch gar nicht. Die viel beschworene

Wirtschaftskompetenz der CDU sucht man hier vergeblich.

Beschreiten wir in Baden-Württemberg diesen Weg, begeben wir uns in eine Situation

der Abhängigkeit gegenüber den USA, was in der aktuellen globalpolitischen Lage ein

fatales Signal sendet. Niemand kann garantieren, dass die gesammelten Daten nicht

abgegriPen werden können durch Mitarbeiter*innen von Palantir, die bei unserer Polizei

die Software betreiben werden. Der Mitgründer von Palantir, Peter Thiel, hat Donald

Trump maßgeblich unterstützt und steht demokratischen Strukturen kritisch gegenüber.

Es gibt alternative Lösungen aus Deutschland, die uns nicht in diese Situation bringen

würden, wie Maltego oder Almato.

Wir fordern die Landesregierung daher auf, im parlamentarischen Verfahren eine

nationale Sicherheitsklausel zu verankern, die europäische Lösungen vorschreibt.

Genau diese Sicherheitsklausel wurde auf der Innenministerkonferenz 2024

beschlossen. Dies ist außerdem ein Weg, den auch das CDU-geführte Schleswig-

Holstein einschlägt. Nur so können sowohl die Souveränität der Polizei als auch die

Grundrechte der Bürger*innen wirksam geschützt werden.