Struktur und Gremien

Zu professioneller politischer Arbeit gehört auch eine gute Parteistruktur. Wir Grüne sind auf unterschiedlichen Ebenen in verschiedenen Gremien organisiert. Im Folgenden werden die Gremium des Kreisverbandes aufgeführt und erklärt. Bei vielen findet sich ein entsprechendes Pendat auf Landes- und Bundesebene.

Die Kreismitgliederversammlung (KMV), oft einfach “Mitgliederversammlung” (MV), ist das höchste Organ des Kreisverbandes. Sie wählt den Kreisvorstand, den Vielfaltsrat und die Ombudspersonen. Darüber hinaus bestimmt sie die Satzung des Kreisverbandes und trifft politische Beschlüsse. Sie tagt in der Regel alle zwei bis drei Monate. Alle Mitglieder des Kreisverbandes sind dort stimmberechtigt.

Der Kreisvorstand vertritt die Partei nach innen und außen. Er besteht aus dem Geschäftsführenden Kreisvorstand sowie bis zu fünf weiteren, gleichberechtigten Mitgliedern. Der Geschäftsführende Kreisvorstand besteht aus zwei Sprecher*innen und der Schatzmeister*in. Dieser verantwortet den täglichen Geschäftsbetrieb und stellt die Mitarbeitenden der Kreisgeschäftsführung ein.

Der Kreisausschuss ist ein parteiweites Koordinationsgremium das schneller und spontaner einberufen werden kann als eine Mitgliederversammlung. Es besteht aus dem Kreisvorstand sowie je einer Delegierten der Ortsverbände sowie der Arbeitskreise. Es tagt nur anlassbezogen und in unregelmäßigen Abständen.

Ortsverbände (OV) sind die Grünen Strukturen auf lokaler Ebene. Ihre Größe und Zuordnung orientiert sich an den Stadtteilen in Mannheim kann jedoch davon abweichen. Jedes in Mannheim wohnende Grüne Mitglied ist einem Ortsverband zugeordnet. Jeder Ortsverband wird von zwei gleichberechtigten Sprecher*innen geführt, die von den Mitgliedern vor Ort gewählt werden.

Arbeitskreise (AK) sind die “Thinktank” des Kreisverbandes. Sie beschäftigen sich mit politischen Themen auf kommunaler, aber auch überregionaler Ebene. Jedes Mitglied kann sich einem Arbeitskreis anschließen. Ein Arbeitskreis wird von zwei gleichberechtigten Sprecher*innen geführt, die von den anwesenden Mitgliedern einer Sitzung gewählt werden.

Die Grüne Jugend (GJ) ist der Jugendverband des Kreisverbandes für alle unter 28 Jahren. Sie setzt sich besonders für die Belange von Jungen Menschen ein. Die Grüne Jugend hat ihren eigenen Vorstand und ist organisatorisch unabhängig.

Der Vielfaltsrat befasst sich mit Angelegenheiten zur Vielfaltspolitik der Partei und des Kreisverbandes. Er berät den Kreisvorstand und unterstützt bei politischen Initiativen.

Die Ombudspersonen sind Ansprechpartnerinnen für alle Fälle von sexualisierter Gewalt (altersunabhängig), die in grünen Zusammenhängen vorkamen oder vorkommen. Das heißt, sie sind Ansprechpartnerinnen für Fälle von Mitgliedern untereinander, aber auch für Übergriffe von Grünen Mitgliedern auf andere Menschen, z.B. im Umfeld grüner Veranstaltungen und innerhalb grüner Strukturen.